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Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Selbst Prozesse, in denen e nicht um große Schadensummen geht, können erhebliche Kosten verursachen. Gerätst du in einen Rechtsstreit, zahlst du für Gericht und Anwalt, für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt, und - wenn du verlierst - zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Auch wenn kein Richter bemüht werden muss, weil dir beispielsweise ein Mediator als neutraler Dritte hilft oder ein Anwalt sich außergerichtlich für dich einsetzt, gibt es das nicht zum Nulltarif.
Im Zivilprozess werden alle privatrechtlichen Auseinandersetzungen verhandelt, zum Beispiel Streit um Mieterhöhung, Garantieleistungen oder Schadenersatz. Zuständig sind die "ordentlichen" Gerichte. Der Streitwert, also die höhe des Schadens, entscheidet, vor welchem Gericht das Verfahren stattfindet. Beim Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof herrscht Anwaltszwang. Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, bestehend aus Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen, für das Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeigen und Sachverständige fällig. Wer den Fall verliert, trägt alle Kosten - auch die Rechtsanwaltskosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt.
Vor einem eventuellen Prozess steht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Rechtsanwälte sollen für ihre Beratung mit ihrem Klienten eine Gebührenvereinbarung abschließen. Die Höhe ist frei verhandelbar. Der Anwalt kann - wenn nichts vereinbart wurde - für eine Beratung maximal 250 Euro abrechnen.
Auch für Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert maßgeblich. Dazu kommen Schreibauslagen, Fotokopien und Mehrwertsteuer.
Im Zivilverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Für einen Streitwert von 2.500 Euro beträgt beispielsweise die 1fache Gebühr 119 Euro. Die 1fache Gebühr ist eine eine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht. So wird in der 1. Instanz bereits die 3fache, in der Berufung die 4fache und bei der Revision die 5fache Gebühr berechnet.
Die Gerichtsauslagen, die manchmal höher sind als die eigentlichen Gerichtsgebühren, fallen zusätzlich an. Zu den Auslagen gehören unterschiedliche Kosten, wie zum Beispiel, Schreibauslagen, Porto, Ortsbesichtigung, Zeugenentschädigung, Sachverständigengutachten und Dolmetscher.
Ein Bußgeldverfahren kann vor Gericht sehr teuer werden. Deine Verteidigung beim Überfahren einer roten Ampel, mit einer Geldbuße von 90 Euro kann rund das Siebenfache kosten. Der Rechtsanwalt erhält Gebühren in festgelegten Mindest - bis Höchstgrenzen. Beim folgenden Beispiel haben wir die Gebühren der Rahmmitte berücksichtigt. Sie könne je nach Lage des Falls geringer oder höher ausfallen.
Der Anwalt prüft die Sache und fertigt eine Stellungnahme an die Behörden. Der daraufhin erlassene Bußgeldbescheid wird akzeptiert. 364,14 €
Der Anwalt prüft die Sache und fertigt eine Stellungnahme an die Behörden. Der daraufhin erlassene Bußgeldbescheid wird zurückgenommen. 573,58 €
Der Anwalt prüft die Sache und leitet ein Verfahren beim Amtsgericht ein. Das Gericht lehnt das Verfahren ab, da es erfolglos erscheint. 806,82 €
Der Anwalt prüft die Sache und leitet ein Verfahren beim Amtsgericht ein. Das Gericht eröffnet eine Hauptverhandlung. 931,18 €
Willi F. wird bei einem Unfall verletzt und will Schadenersatz - und Schmerzensgeldansprüche von 35.000 Euro durchsetzen. Das Verfahren geht durch drei Instanzen und kostet am Ende 30.074,78 Euro.
Verfahrensgebühr:
1. Instanz: 1.461,00 €
Berufung: 1.948,00 €
Revision: 2.435,00 €
Eigene Anwaltskosten:
1. Instanz: 3.931,05 €
Berufung: 3.475,75 €
Revision: 4.708,59
Gegnerischer Anwaltskosten:
1. Instanz: 3.931,05 €
Berufung: 3.475,75 €
Revision: 4.708,59 €
Jan T. erhält von seinem Arbeitgeber die Kündigung. Er beauftragt einen Anwalt, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wir Gericht wird ein Vergleich geschlossen. Jan T. verdient 2.500 Euro brutto im Monat. Der Streitwert beträgt drei Monatseinkommen, also 7.400 Euro. Das Anwalshonorar entspricht einem Monats - Nettogehalt.
Verfahrensgebühr: 652,60 €
Termingebühr: 602,40 €
Einigungsgebühr: 502,00 €
Auslagenpauschale: 20,00 €
19% MwSt. : 337,63 €
Gesamtsumme: 2.114,63 €
Dir wird beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung einer anderen Person bei einem Verkehrsunfalll vorgeworfen. In dieser Strafsachen verteidigt dich ein Anwalt. Wir haben seine Gebühren und Kosten für dich zusammengestellt.
Der Anwalt prüft die Sache, fertigt eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft und kann eine Einstellung erreichen. 717,57 €
Der Anwalt prüft die Sache, fertigt eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft. Gegen den daraufhin erlassenen Strafbefehl wird Einspruch eingelegt. Das Gericht teilt die Erfolgslosigkeit des Einspruchs mit, sodass der Anwalt den Einspruch zurücknimmt / Das Gericht stellt das Verfahren ohne Gerichtstermin ein. 957,36 €
Der Anwalt prüft die Sache und fertigt eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft. Gegen den Strafbefehl wird Einspruch eingelegt. Beim Amtsgericht findet eine Hauptverhandlung statt. 1.101,35 €
Shawn Ian Bartelborth